Private Trägerschaft
Private Krankenhausträger sichern die Versorgung mit Krankenhausleistungen vor allem dort, wo die öffentliche Hand dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gewährleisten kann. Fast alle privat geführten Krankenhäuser wurden in den vergangenen Jahrzehnten aus kommunaler Trägerschaft übernommen, um Schließungen von Krankenhausstandorten zu verhindern.
Das war auch beim Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) der Fall. Als einziges privates Universitätsklinikum in Deutschland nimmt das UKGM damit einen Sonderstatus in der deutschen Kliniklandschaft ein. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Hintergründe zur Privatisierung des UKGM und zur privaten Trägerschaft im Allgemeinen.
Mit der Privatisierung im Jahr 2006 wurde die Zukunft des UKGM langfristig abgesichert.
Mit der Privatisierung im Jahr 2006 wurde die Zukunft des UKGM langfristig abgesichert.
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat das UKGM 2006 mit jährlichen Verlusten von rund 5 Mio. Euro und einem Investitionsbedarf von rund 300 Mio. Euro in einem wirtschaftlich deutlich angeschlagenen Zustand übernommen. Deshalb hatte das Unternehmen damals im Zuge der Übernahmeverhandlungen zugesagt, klar definierte Investitionen in Höhe von 367 Mio. Euro einzubringen. Durch diese Vereinbarung wurde das Land Hessen zum damaligen Zeitpunkt finanziell erheblich entlastet und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des UKGM gesichert.
Seit 2006 hat die RHÖN-KLINIKUM AG über 730 Mio. Euro aus Eigenmitteln in das UKGM investiert – fast doppelt so viel wie vereinbart.
Seit 2006 hat die RHÖN-KLINIKUM AG über 730 Mio. Euro aus Eigenmitteln in das UKGM investiert – fast doppelt so viel wie vereinbart.
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat bei der Privatisierung zugesagt, den damals sehr hohen Investitionsstau – einer der Hauptgründe für den Verkauf des Klinikums – zu beheben. Tatsächlich wurden in den Jahren 2006 bis 2021 insgesamt mehr als 730 Millionen Euro und damit fast doppelt so viel wie ursprünglich vereinbart aus Eigenmitteln in die Standorte Gießen und Marburg investiert, um beispielsweise Gebäude zu erneuern oder medizinische Geräte anzuschaffen.
Die Privatisierung hat sich für das UKGM ausgezahlt.
Die Privatisierung hat sich für das UKGM ausgezahlt.
Seit der Privatisierung haben wir in Gießen und Marburg viel erreicht. Das UKGM hat einen gewaltigen Investitions- und Wachstumsschub erlebt. Die Zahl unserer Patientinnen und Patienten haben wir gegenüber 2006 um 26,58% gesteigert. Diese waren zu über 90% mit ihrer Behandlung zufrieden und würden das UKGM weiterempfehlen.
Und auch die Belegschaft haben wir in dieser Zeit erheblich ausgebaut: Im gleichen Zeitraum konnten wir 28% mehr Vollzeitkräfte in der Pflege und über 23% mehr Vollzeitkräfte im ärztlichen Bereich an beiden Standorten gewinnen.
Und: Wir haben das UKGM auf wirtschaftlich starke Füße gestellt. In 12 der 15 vollständigen Fiskaljahre, die seit der Privatisierung vergangen sind, hat das UKGM schwarze Zahlen geschrieben – eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionen in Personal, Geräte und Infrastruktur.
Alle Gewinne, die das UKGM seit 2006 erwirtschaftet hat, wurden entweder am UKGM reinvestiert oder als Gewinnbeteiligung an unsere Mitarbeitenden ausgezahlt.
Was dem UKGM jetzt noch fehlt, um die Vorteile dauerhaft besser ausspielen zu können, ist eine angemessene Investitionskostenübernahme durch das Land Hessen. Das Fehlen dieser Mittel hat die Effizienzvorteile in den vergangenen Jahren aufgezehrt und zur heutigen Situation geführt.
Gewinne sind Voraussetzung für Investitionen in die Krankenhäuser – weil die Bundesländer ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen.
Gewinne sind Voraussetzung für Investitionen in die Krankenhäuser – weil die Bundesländer ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Klinikfinanzierung in Deutschland dual organisiert: Die Betriebskosten – also die Kosten, die bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten anfallen – werden von den Krankenkassen finanziert, während die Kosten für Investitionen vom jeweiligen Bundesland getragen werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Krankenhäuser in kommunaler, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft handelt. Denn: Alle Träger bekommen genau den gleichen Preis für eine Leistung.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) klafft jedoch nach wie vor eine Milliardenlücke zwischen dem notwendigen Bedarf und der von den Ländern tatsächlich getragenen Finanzierung. So betrug der ermittelte Investitionsbedarf der Kliniken 2020 mehr als sechs Milliarden Euro. Dem stehen nur rund drei Milliarden Euro gegenüber, die die Länder für Klinik-Investitionen getragen haben.
Deshalb sind Krankenhäuser auf Gewinne angewiesen, mit denen sie Investitionen in moderne Medizintechnik, in Personal und in bessere Ausstattung finanzieren können. Kurz: In immer bessere Medizin. Bei privaten Klinikträgern lag die Investitionsquote im Jahr 2020 übrigens bei 15,5 Prozent, wohingegen sie bei kommunalen nur bei 13,5 Prozent und bei freigemeinnützigen Klinikträgern sogar nur bei 12,7 Prozent lagen (PwC-Studie: Krankenhausvergleich 2020).
Doch selbst das wirtschaftlich erfolgreichste Krankenhaus wird niemals in der Lage sein, sämtliche Investitionen aus eigener Kraft zu schultern – und dies ist im Sinne der dualen Krankenhausfinanzierung auch nicht vorgesehen. Hier sind die Länder in der Verantwortung – gerade mit Blick auf die Sonderrolle der Unikliniken, die sie als Maximalversorger sowie als Forschungs- und Lehrkrankenhäuser im deutschen Gesundheitssystem einnehmen.
Die Länder müssen ihrer gesetzlich festgeschriebenen Verantwortung für die Übernahme der Investitionskosten stärker nachkommen und so die Zukunftsfähigkeit der Kliniken in Deutschland nachhaltig sichern – im Sinne der Mitarbeitenden wie der Patientinnen und Patienten!
Privatisierung steigert die medizinische Qualität.
Privatisierung steigert die medizinische Qualität.
Patientinnen und Patienten haben vor allem ein Interesse: Die bestmögliche Behandlungsqualität. Dass diese in privat geführten Krankenhäusern genauso gut, wenn nicht sogar besser ausfällt als in den Häusern anderer Träger, belegen inzwischen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen. Das gilt auch für die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und die Bewertung der einweisenden Ärztinnen und Ärzte.
Beleg dafür liefert die 4. Auflage des Faktenbuchs Krankenhäuser in privater Trägerschaft 2018. Darin analysieren das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und die Hochschule Fresenius Kennzahlen der Krankenhausversorgung differenziert nach öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern. Die Untersuchung belegt die hohe Versorgungsqualität bei privaten Krankenhausträgern. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier und hier.
Eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa, die Anfang 2021 im Auftrag des BDPK erstellt wurde, ergab zudem, dass 93 Prozent der Patientinnen und Patienten in Kliniken mit privater Trägerschaft „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ mit ihrer Behandlung waren (kirchliche: 89 Prozent, kommunale 88 Prozent). Umfrageergebnisse unter Patientinnen und Patienten des UKGM bestätigen dieses Bild: Mehr als 90% der Behandelten gaben an, mit dem UKGM zufrieden zu sein und es weiterzuempfehlen.
Private Kliniken sind fester Bestandteil des öffentlichen Systems für die Daseinsvorsorge.
Private Kliniken sind fester Bestandteil des öffentlichen Systems für die Daseinsvorsorge.
Verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe des Staates ist der allgemeine stationäre Sicherstellungsauftrag, also die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern. Anders als in anderen Bereichen der staatlichen Daseinsvorsorge (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) haben Patientinnen und Patienten in Deutschland die freie Wahl: Sie können sich in medizinischen Notfällen ebenso wie bei geplanten Behandlungen ihre Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Krankenhaus aussuchen.
Die Trägerpluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern ist ein Spiegelbild unserer freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaftsordnung. Aus den grundrechtlichen Freiheitsgarantien und dem Sozialstaatsprinzip folgt die Existenz- und Funktionsgarantie für die nicht-staatliche Krankenhausversorgung. Dem Grundsatz der Trägerpluralität kommt daher Verfassungsrang zu. Auch die Krankenhausgesetze der Länder bekennen sich zur verfassungsrechtlichen Garantie der Trägervielfalt.
Als Teil des öffentlichen Systems der medizinischen Daseinsvorsorge haben private Krankenhäuser dieselben Voraussetzungen zu erfüllen und denselben Regeln zu folgen wie die Krankenhäuser der übrigen Trägergruppen. Aus diesem Grund haben sie allerdings ebenso Anspruch auf eine gerechte und trägerunabhängige Finanzierung ihrer Investitionskosten.
Die Personalpolitik privater Kliniken hat einen klaren Fokus auf Patientinnen und Patienten.
Die Personalpolitik privater Kliniken hat einen klaren Fokus auf Patientinnen und Patienten.
In privat geführten Krankenhäusern kümmern sich im Durchschnitt nicht weniger Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte um die einzelnen Patientinnen und Patienten als in Kliniken anderer Träger (Öffentliche Investitionskostenförderung von Krankenhäusern in privater Trägerschaft, S. 28). Und nur diese Messgröße – was bei den Patientinnen und Patienten ankommt – ist für die Bewertung der Personalquote und Arbeitsdichte von Bedeutung. Im UKGM haben wir es zum Beispiel geschafft das Pflegepersonal seit der Privatisierung um 28% zu erhöhen, das ärztliche Personal um 23%.
Gleichzeitig sind private Kliniken in vielen Regionen die attraktivsten Arbeitgeber, was allerdings nicht nur an der guten Bezahlung liegt, sondern auch an den guten Arbeitsbedingungen aufgrund hoher Standards in der baulichen, medizin- und verwaltungstechnischen Ausstattung. Vorbildliche Weiterbildungsmöglichkeiten, gute Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten oder ein hoher Anteil von Frauen in Führungspositionen sind wichtige Eckpunkte der Personalpolitik privater Krankenhausträger.
Dass Kliniken in privater Trägerschaft tatsächlich insgesamt geringere Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz ausweisen können, ist Ausdruck einer effizienten Organisation der patientenfernen Bereiche – von denen die Patientinnen und Patienten letztlich profitieren.
Private Träger sichern die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen.
Private Träger sichern die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen.
Dass der Marktanteil privat geführter Kliniken in den vergangenen 30 Jahren deutlich gestiegen ist, liegt daran, dass sie marode und insolvenzgefährdete Krankenhäuser aus meist kommunaler Trägerschaft übernommen und aus der Not gerettet haben. Heute arbeiten nahezu alle diese Häuser wirtschaftlich rentabel – das gilt für Universitätskliniken und Kliniken der Maximalversorgung ebenso wie die wohnortnahe Basisversorgung in Stadt und Land.
Privaten Klinikunternehmen stehen für ein solides und gesundes Geschäftsmodell der Gesundheitsversorgung, das nicht zuletzt auch dem Erhalt moderner, zukunftssicherer Arbeitsplätze dient und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung staatlicher Haushalte und zur wirtschaftlichen Konsolidierung strukturschwacher Regionen leistet.
Quelle: Private Klinikunternehmen - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (bdpk.de)