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Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) | 24.08.2012

Runder Tisch zu Verfassungsgerichtsurteil - Betriebsrat, Gewerkschaft, Ministerium und Klinikum sollen gemeinsam Konsequenzen umsetzen - UKGM seit Februar 2006 privat geführt

Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH will zusammen mit Betriebsräten, Gewerkschaftsvertretern und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beraten, konstruktiv begleiten und das Anliegen des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP im Hessischen Landtag „sozial verantwortungsbewusst und wirtschaftlich umsichtig“ umsetzen, sagte heute die Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Irmgard Stippler.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem hessischen Landesgesetzgeber aufgegeben, das noch aus Zeiten vor der Privatisierung stammende Gesetz vom 1. Juli 2005, mit dem die nicht-wissenschaftlichen Landesbeschäftigten in das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (Anstalt öffentlichen Rechts) übergeleitet wurden, bis zum 31. Dezember 2011 neu zu regeln. Das Universitätsklinikum wird seit Februar 2006 privat geführt.

Viele heutige Mitarbeiter des UKGM sind davon betroffen und daher wird UKGM den Prozess konstruktiv begleiten – unter anderem durch Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di, die nun kurzfristig vereinbart wurden. Dr. Stippler: „Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin bei uns tätig bleiben und sich nicht veranlasst sehen, von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen. Denn das Universitätsklinikum Gießen und Marburg ist ein verlässlicher Arbeitgeber mit Zukunftsperspektive.“


Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Pressestelle Rudolf-Buchheim-Straße 8 D-35392 Gießen

Frank Steibli
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