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Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) | 12.08.2022

Anschlussbrief an die UKGM Mitarbeitenden zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Land Hessen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Anfang der Woche haben wir auf unserer UKGM.info-Webseite das Rechtsgutachten veröffentlicht, das den Anspruch des UKGM auf die Gewährung von Investitionsfördermittel durch das Land Hessen belegt. Da uns aus Ihren Reihen dazu einige Rückfragen erreicht haben, möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben noch einmal die Kernaussagen dieses für uns sehr wichtigen Gutachtens erläutern. Mit der Veröffentlichung dieses Gutachtens leisten wir einen Beitrag zur Versachlichung der öffentlichen Debatte und legen allen Beteiligten die rechtliche Ausgangslage transparent offen.

Das Rechtsgutachten belegt: Das UKGM hat einen Anspruch auf Investitionsförderung im Sinne der in Deutschland geltenden dualen Krankenhausfinanzierung – wie alle anderen Plankrankenhäuser auch. Die Begründung: Ein Ausschluss eines „Universitätsklinikums in privater Rechtsform“, wie dem UKGM, von dieser Investitionsförderung wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Gutachten belegt, dass ein Ausschluss des UKGMs die Berufsfreiheit des privaten Klinikbetriebs (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) verletzt und gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt.

Des Weiteren belegt das Gutachten, dass das UKGM im Rahmen der Privatisierung nie dauerhaft und umfassend auf Fördermittel verzichtet hat. Der 2006 vereinbarte Verzicht war sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzt. Das UKGM hat deshalb Anspruch auf Investitionsförderung.

Auch die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags (Link) zur Finanzierung der Unikliniken in Deutschland macht deutlich, dass die Grundsätze der dualen Krankenhausfinanzierung und damit der Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer für alle Universitätskliniken in Deutschland gilt - und somit auch für das UKGM.

Wir werden uns weiterhin für die Zukunft des UKGM und sichere Arbeitsplätze einsetzen. Dafür benötigen wir die Investitionsfördermittel, die uns schon seit vielen Jahren vom Land Hessen vorenthalten werden. Das UKGM darf nicht länger gegenüber allen anderen Kliniken schlechter gestellt werden.

In den vergangenen Jahren hat das UKGM die dringend benötigten Mittel für erforderliche Investitionen aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften müssen. Das hat zwar den Landeshaushalt Hessen jährlich um viele Millionen Euro entlastet, ging jedoch direkt zu Lasten von Ihnen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb ist es unser Ziel, die jahrelange rechtswidrige Ungleichbehandlung des UKGM durch das Land Hessen zu beenden.

Zur Lage der Partikeltherapie und des MIT in Marburg

In den vergangenen Tagen hat es in den Medien auch Spekulationen über die Zukunft des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums (MIT) gegeben. Dazu möchten wir Ihnen mitteilen, dass keinerlei Beschlüsse zur Schließung des MIT vorliegen. In Anbetracht der Berichterstattung hatten wir hierzu am 04. August bereits ein Statement auf der MIT Webseite veröffentlicht. Dieses können Sie gerne unter diesem Link nachlesen. Wir werden am UKGM immer sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten mit den für sie optimalen Strahlentherapien behandelt werden. Daran wird sich selbstverständlich nichts ändern!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir können Ihre Unsicherheit und auch Unzufriedenheit, die Sie auf Grund der öffentlich ausgetragenen Debatte um das UKGM empfinden, sehr gut nachvollziehen. Wir sind mit den politischen Akteuren deshalb auch auf unser Bestreben hin weiterhin am Verhandlungstisch im Austausch. Ein Vorschlag von uns für eine pragmatische Lösung des letzten wichtigen offenen Punktes liegt auf dem Tisch. Nun liegt der Ball wieder beim Land. Wir setzen uns mit voller Kraft dafür ein, dass es zu einer tragfähigen Verhandlungslösung mit dem Land Hessen kommt. Die jahrelange Benachteiligung des UKGM muss endlich ein Ende haben.

Es grüßt Sie herzlich

Dr. Christian Höftberger
Aufsichtsratsvorsitzender der UKGM GmbH und Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG


Dr. Jan Liersch
Aufsichtsratsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG

 


Deutscher Bundestag: Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags zur Finanzierung der Unikliniken in Deutschland